Einsatz nach Sprengung eines Geldautomaten

Mannheim, 13. Juli 2022. Der Ortsverband Mannheim des Technisches Hilfswerk wurde nach der Sprengung eines Geldautomaten in einer Bankfiliale zu Sicherungsmaßnahmen und zur Beräumung gerufen.

Am frühen Morgen des 13. Juli 2022 erschütterte eine Explosion eine Bankfiliale in Mannheim Feudenheim. Im Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftsgebäudes befindet sich eine Bank mit zwei Geldautomaten. Die Täter nutzen einen Sprengstoff, um einen der beiden Geldautomaten zu sprengen. Ziel war es, an das in dem Automaten befindliche Bargeld zu gelangen.

Es folgte ein Großeinsatz der Polizei. Details dazu können Sie in den Pressemeldungen der Polizei finden.

Um 7.42 Uhr wurde der THW Ortsverband Mannheim alarmiert. Durch die Explosion wurde das Gebäude so beschädigt, dass eine Abstützung des Bodens im Erdgeschoss notwendig wurde. Die 14 ehrenamtliche Einsatzkräfte des THW rückten an und stützten an sieben Stellen die Kellerdecke ab. 

Anschließend wurde mit der Beräumung des völlig zerstörten Bereichs rund um die Geldautomaten begonnen. Trockenbauteile, Deckenteile, zahlreiche Glassplitter, Kabel, Lampen - kurz die gesamte Inneneinrichtung in diesem Bereich wurde zerstört und ergab ein trauriges Bild chaotischer Zerstörung.

Die THW-Kräfte beräumten daher den Schutt und schufen so erst die Möglichkeit für die Kriminaltechnik, Spuren zu sichern. Nachdem die Spurensicherung durchgeführt worden war, konnte das THW einen Notverschluss anbringen, damit die Filiale durch die zerbrochenen Fensterscheiben nicht frei zugänglich blieb. 

Bei über 30 Grad Celsius und in der prallen Sonne schwitzten die Helferinnen und Helfer. Zwischendurch sorgte die Ortsbeauftragte Nicole Dudziak mit belegten Brötchen, Kaffee und Getränken für die notwendige Versorgung der Einsatzkräfte.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.