Zugtrupp

An der Spitze des Technischen Zuges steht der Zugführer mit seinem Zugtrupp (Personalstärke 1/1/2/4). Er führt den Einsatz des Technischen Zuges bzw. mehrerer Fachgruppen und ist damit die Schnittstelle zur Einsatzleitung der anfordernden Behörde, von der er seine Aufträge erhält.

Im THW dient der Zugtrupp (ZTr) der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die taktisch-technische Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Im Einsatz richtet er eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie gegebenenfalls für weitere unterstellte (Teil-) Einheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten bzw. Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.

Der Zugtrupp verfügt zur Erfüllung seiner Aufgaben über einen Führungskraftwagen (FüKW) mit 1,1 t Nutzlast und sechs Sitzplätzen. Der FüKW ist ein Multifunktionsfahrzeug für den Aufgabenbereich des Zugtrupps und darüber hinaus für weitere Aufgaben des Technischen Zuges. Einbauten im FüKW (Regalsysteme, Funktisch, Magnetwände etc.) erleichtern die Erfüllung der Aufgaben. Im FüKW sind auch die weiteren Führungs- und Erkundungsmaterialien des Zugtrupps untergebracht. Laut StAN stehen dem Zugtrupp ein fest eingebautes 4-Meter Vielkanalgerät im BOS-Funk (FuG 8b-1/-2) sowie fünf 2-Meter Handfunkgeräte (FuG 11b) zur Verfügung. Nach der Umstellung des analogen BOS-Funks auf das digitale TETRA-System wird der Zugtrupp laut StAN mit zwei MRT mit DMO-Repeater- und TMO-Gateway-Funktionalität sowie 6 HRT-Geräten ausgestattet sein.

 

Funktions- und Helferübersicht:

  • 1 Zugführer (Leiter THW-Führungsstelle, Sprechfunker)
  • 1 Zugtruppführer (Führungsghilfe, Sprechfunker)
  • 2 Fachhelfer

 

Die Fachhelfer belegen folgende Zusatzfunktionen:

  • 2 Sprechfunker
  • 1 Kraftfahrer B
  • 1 Sanitätshelfer

Stärke- und Ausstattungsnachweisung

 

Impressionen