Ausleuchten für "Nachtsprung"

Beleuchtung mal anders - Blendfreiheit nicht nur am Boden

Am 30.09.2023 rückte die Fachgruppe Notversorgung (N) zu einer ganz besonderen Übung aus. Der Fallschirmsportclub Mannheim hatte um Unterstützung bei der Beleuchtung der Landezone für einen nächtlichen Sprung gebeten. Üblicherweise wurde die Beleuchtung sonst mit PKW's hergestellt. Nun hatte unsere Fachgruppe N das Privileg, eine Übung für den Fallschirmsportclub Mannheim - das Nachtsprung-Event - mit einer Beleuchtung zu unterstützen.

 

Herausforderung war dabei entsprechend nicht die "Einsatzstelle" so hell wie möglich zu beleuchten, sondern die Stimmung des Nachtsprungs zu erhalten und dabei die Landezone möglichst einheitlich und vor allem blendfrei zu beleuchten. Die Sicherheit der Fallschirmspringer hatte höchste Priorität - ein Blenden im Anflug musste unter allen Umständen vermieden werden. Hindernisse im Umkreis sollten jedoch zu erkennen sein und auch die vor Ort stehenden Windsäcke sollten soweit beleuchtet werden, dass die Fallschirmspringer diese in der Nacht nutzen konnten.

 

Bei der Vorabsprache vor Ort wurden die Bedürfnisse und Möglichkeiten durchgesprochen und auch das Rettungskonzept klar kommuniziert, um zu vermeiden, dass MLW oder MTW die Rettungswege blockieren. Als weitere "Extras" wurden farbige Markierungen für den Anfang und das Ende der Landezone vereinbart, sowie ein Lichtpfeil zur Landezone hin gewünscht.

 

Die Fallschirmspringer haben die geplante Aufbauzeichnung im Briefing bekommen, um sich auch in der Nacht orientieren zu können. Es war ein unvergesslicher Abend, und die Zusammenarbeit zwischen dem THW und dem Fallschirmsportclub Mannheim hat gezeigt, wie beeindruckend Teamarbeit sein kann. Danke an alle, die dieses Ereignis zu einem besonderen gemacht haben.

 


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.