THW-Dienst zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen

Damit das THW auch in Corona-Zeiten einsatzbereit bleibt, sind regelmäßige Dienste notwendig. So wurden mehrere Fahrzeuge des THW Ortsverbandes Mannheim gereinigt, kontrolliert, Wartungen durchgeführt und Bewegungsfahrten absolviert.

Am 30.01. und 06.02.2021 trafen sich zwei Helfer des Ortsverbandes um die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge zu erhalten. Hierbei wird - natürlich - auf das Tragen von medizinischen Masken, Abstand und Hygiene geachtet.

Dabei wurden Mannschaftstransportwagen (MTW) und LKWs gereinigt, bewegt und die notwendigen Abfahrtskontrollen durchgeführt. Dabei werden unter anderem Betriebsstoffe geprüft, Dokumente auf Vollständigkeit überprüft und Wartungen durchgeführt. Auf Basis von Checklisten, die der Schirrmeister des Ortsverbandes zur Verfügung stellt, wird keine Prüfung vergessen. Die ausgefüllten Listen bekommt dann der Schirrmeister zurück und kann so den Status der Fahrzeuge dokumentieren. 

Nach dem technischen Teil auf dem Hof der THW-Unterkunft, wurden noch kurze Bewegungsfahrten mit Zugfahrzeug und Anhänger absolviert. Damit konnten die Fahrer etwas Routine auf dem Gespann erhalten und den Anhängern die nötige Bewegung geben. Gleichzeitig üben die Kraftfahrer dabei den Umgang mit den Fahrzeugen. Insbesondere das Rangieren mit den teils großen Anhängern ist reine Übungssache. Also dienen solche Dienste nicht nur der technischen Wartung, sondern auch dem Sammeln von Erfahrungen im Umgang mit den Fahrzeugen für die Helferinnen und Helfer.

So kann der Ortsverband sicherstellen, dass die vorhandenen Fahrzeuge im Einsatzfall funktionieren und sicher die Helferinnen und Helfer zum Einsatzort transportieren kann.

Wir danken den Helferinnen und Helfern, die sich um diese Aufgaben kümmern.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.