THWas??? - Fragen zum THW beantwortet: Was ist das Hauptamt?

Mannheim, 21.01.2022. Fragen rund ums Technische Hilfswerk (THW) beantworten wir in loser Folge hier auf unseren Webseiten. Die erste Frage dreht sich um den Unterschied zwischen Ehrenamt und Hauptamt im THW.

Die Frage kam von einem Helfer aus dem Ortsverband Mannheim (OV MA): "Welche hauptamtliche Stellen gibt es? Was sind die Aufgaben des Hauptamtes und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um im Hauptamt zu arbeiten?"

Die Antwort liefert der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit im THW OV Mannheim, Richard Mücke. Geholfen hat Markus Gnirck, Leiter des Referats Einsatzunterstützung (U) im Landesverband Baden-Württemberg des THW.

Hauptamt und Ehrenamt
Zuallererst fangen wir mal mit den Grundlagen an… „Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.“ so beginnt der § 1 des THW-Gesetzes. Weiter geht es unter anderem damit, wie sich das THW zusammensetzt: „Das Technische Hilfswerk besteht aus Personen, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst im Technischen Hilfswerk verpflichtet haben (Helferinnen und Helfer) und aus hauptamtlich Beschäftigten.“ (§ 1, Absatz 3 THWG).

Zunächst sollten wir daher kurz klären, was eigentlich der Unterschied zwischen Ehrenamt und Hauptamt ist. Das Ehrenamt wird durch Freiwillige Bürgerinnen und Bürger erbracht, die in Ihrer Freizeit (oder auch während der Arbeitszeit durch Freistellung) für die Bevölkerung im THW ohne Gegenleistung arbeiten. Sie erhalten also kein Geld.

Das Hauptamt besteht aus Angestellten und Beamten, die für Ihre Arbeit im THW bezahlt werden. Sie sind die bezahlten Arbeitskräfte des Technisches Hilfswerks und müssen nicht zusätzlich ehrenamtlich im THW tätig sein.

Wer arbeitet wo?
Im oben zitierten Gesetz wird auch bestimmt, dass die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer „grundsätzlich in Ortsverbänden organisiert“ sind. Daraus ergibt sich auch, dass die Hauptamtlichen Mitarbeitenden des THW in den restlichen Organisationseinheiten zu finden sind: auf Bundesebene in der THW-Leitung, auf Landesebene in den acht Landesverbänden und auf Regionalebene in den 66 Regionalstellen. Dazu kommt noch das Aus- und Fortbildungszentrum, welches auf Ebene der Landesverbände aufgestellt ist. Die derzeit 668 Ortsverbände werden dagegen vollständig durch ehrenamtliche Kräfte organisiert und betrieben.

Struktur des THW
Auf Landesebene gibt es den Landesbeauftragten mit seinem/ihrem Stab, die Referate E Einsatz, U Einsatzunterstützung und EA Ehrenamt. Dieser Aufbau ist analog zum Aufbau der THW-Leitung.

Auf Regionalbereichsebene gibt es 66 Regionalstellen (früher Geschäftsstellen genannt). „Die Regionalstelle ist die Servicestelle für die Ortsverbände und betreut die Ortsverbände des Bereiches. Sie koordiniert und verwaltet die Ressourcen in Absprache mit den Ortsbeauftragten und sorgt für die Sicherstellung der Aufgabenerledigung und Einsatzfähigkeit der ihr zugeordneten Ortsverbände. Zudem ist sie Ansprechpartner für alle Behörden und Stellen oberhalb der kommunalen Ebene.“ (Quelle: diverse Webseiten der Landesverbände, z.B. LV-BW).

Der Aufbau der Regionalstellen entspricht auch dem Aufbau der Leitung und der Landesverbände: die drei Sachgebiete E, U und AE werden hier durch Sachbearbeiter verwaltet. Ein Organigramm verdeutlicht diesen Aufbau: Organigramm der RSt Ingolstadt.

Zusätzlich und parallel zu den Landesverbänden ist das Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) in einer Leitung, zwei Referaten und den drei Ausbildungszentren organisiert.

Also… eine komplexe Struktur. Dabei sind derzeit ca. 1.800 Hauptamtliche Mitarbeitende im THW beschäftigt.

Aufgaben
Das Hauptamt und das Ehrenamt sind zwei Pfeiler des THW. Beide sind aufeinander angewiesen. Stark verkürzt und nicht vollständig betrachtet teilen sich die beiden Pfeiler die Arbeit wie folgt:

  • Das Ehrenamt, also die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer auf Ortsverbandsebene, erbringt die Leistung, die das THW anbietet.
  • Das Hauptamt kümmert sich im Hintergrund um die Verwaltung des THW, also die interne Organisation, die notwendig ist, um die oben genannte Leistung erbringen zu können.

Hier folgen Beispiele und ein kleiner Ausschnitt aus den vielfältigen Aufgaben des Hauptamtes: Beschaffung von Material, Erstellung von Ausschreibungen, Planung und Bau von Liegenschaften (also z.B. Unterkünften), Sicherstellung, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit…

Arbeiten im Hauptamt
Die aktuellen Stellenbeschreibungen entsprechen den vielfältigen Aufgaben im THW. Hier lohnt sich ein Blick in die Ausschreibungen, um sich ein Bild machen zu können. Technische Berufe werden natürlich häufiger gesucht, beispielsweise in der IT oder als Prüfende für technische Geräte. Für die interne Verwaltung werden Sachbearbeiter und Referenten gesucht.

Die Voraussetzungen sind so unterschiedlich, wie die angebotenen Stellen. Sie orientieren sich am aktuellen Bedarf. So sind nur bei den Sachbearbeitern Vorkenntnisse in der Verwaltung erwünscht, während für Prüfungsaufgaben Techniker oder Meister gesucht werden.

Im öffentlichen Dienst im THW gibt es drei Laufbahnen: der mittlere Dienst (z.B. Bürosachbearbeitende), gehobener Dienst (z.B. Sachbearbeiter) oder der höhere Dienst (z.B. Führungskräfte).

Dabei gilt der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD). Infos dazu sind in Wikipedia sowie natürlich direkt beim Bundesministerium des Innern zu finden.

Für verbeamtete Hauptamtliche gilt das Bundesbeamtengesetz (BBG).

Entsprechend gelten die „normalen“ Bedingungen, wie beispielsweise 30 Tage Urlaub, 39-Stunden Arbeitszeit die Woche, automatische Steigerung der Entgelte nach einem Stufenplan usw. usf.

Allerdings gelten für das THW besondere, flexible Arbeitszeiten. Dies ist dem Umstand einer „Blaulicht“-Organisation geschuldet. So sind beispielsweise auch besondere Zeiten bei der Betreuung des Ehrenamtes als Arbeitszeit anrechenbar. Im Vergleich zu einer „normalen“ Behörde sei das THW recht flexibel und ein biete ein spannendes Arbeitsumfeld, so beschreibt Markus mit echter Begeisterung den Arbeitgeber THW. Weiter berichtet er davon, dass ein Beweggrund für die Arbeit im THW der Wunsch nach einer sinnvollen Tätigkeit ist. Viele Kollegen würden genau deswegen die Laufbahn im THW anstreben.

Gewöhnen müssen sich hauptamtliche Kräfte an die in Behörden typischerweise langsameren Vorgänge. Planungen dauern aufgrund der zahlreichen Genehmigungen, die notwendig sind, in der Regel länger, als in der freien Wirtschaft.

Sind Hauptamtler auch Ehrenamtler?
Eine ehrenamtliche Tätigkeit im THW oder in einer anderen Organisation ist nicht erforderlich, um beim THW im Hauptamt arbeiten zu können. Natürlich ist eine ehrenamtliche Tätigkeit besonders im THW sinnvoll und wird daher auch gerne gesehen. Im LV BW sind ungefähr 30% der Hauptamtler im THW ehrenamtlich tätig. Markus Gnirck dazu: „Wir versuchen natürlich jeden blau zu färben und bieten deshalb jährlich eine Grundausbildung-Kompakt (GA) für die neuen Hauptamtler an, um das Eis zu brechen.“.

Im Anschluss an die von Markus angesprochene „GA-Kompakt“ kann im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit mit wenig weiterem Aufwand die richtige GA-Prüfung abgelegt werden.

Und auch an Einsätzen nehmen Hauptamtliche teil, so z.B. bei den Ahrtaleinsätzen innerhalb der LuK (Leitungs- und Koordinierungsstab).

Wer sich jetzt spontan für das Hauptamt bewerben will, sei gewarnt: Initiativbewerbungen bringen bei öffentlichen Arbeitgebern idR nichts, da genau nur die Stellen ausgeschrieben werden, die besetzt werden können und sollen. Daher: ein Blick in die Stellenanzeigen und dann bewerben.

Quellen